Informationen sind "geschlossen transparent", wenn diese (zunächst) nur in einem begrenzten Rahmen transparent gemacht werden.
Dabei kann es sich auch um "Passive Transparenz" handeln, also Informationen, die erst auf Antrag und unter speziellen Bedingungen (z.B. "Transparenz-Zeitpunkt") transparent gemacht werden.
Schutzrechtlich bedenkliche Daten, die z.B. aus Datenschutzgründen zunächst in Teilen zu schwärzen sind, sind bis zur Aufbereitung möglichst geschlossen zu halten - und somit als Administrative Transparenz (Verwaltungs-Transparenz) in Form einer Inneren Transparenz zugänglich.