"Gläserne Transparenz" ist ohne Filter durchlässig transparent (nicht ~> absolut). Eine "Gläserne Transparenz" ist auf zwei grundlegende Arten möglich:
- etwas ist bereits in sich transparent, wie eine öffentliche Veranstaltung für die Zuschauer oder eine im Internet publizierte Aufzeichnung ("natürliche Transparenz")
- Direkte persönliche Teilnahme z.B. an einem Event / öffentliche Veranstaltung
- ungeschnittene Aufzeichnung von einem Ereignis - gleich ob Ton oder audiovisuell
- etwas muss erst durch auf- oder Weiterverarbeitung transparent gemacht werden
- Zugriff auf interne Daten, z.B. als bei Wikileaks die Diplomaten-Depeschen ungefiltert in die Öffentlichkeit kamen - und damit auch (daten-)schutzrechtlich bedenkliche Inhalte
Soweit keine schutzrechtlichen Verletzungen zu erwarten sind, sollte eine "Gläserne Transparenz" möglichst aufgezeichnet werden.
Das ~> "Transparenzprinzip" sollte keine persönlichen Schutzrechte, wie z.B. Datenschutz, Privat- & Intimsphäre verletzen. Hier ist der Mensch höher zu werten als das technische Gebot zur Transparenz. Werden entsprechende Stellen nicht anonymisiert und Schutzrechte verletzt, handelt es sich um ~> "Dysfunktionale Transparenz".