Transparenz Wiki
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Dieter Schütz / pixelio.de

"Der Rechtsbegriff der Judikative (lat.: iudicare, „Recht sprechen“; früher auch Jurisdiktion genannt) als „richterliche Gewalt“ im Staat bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative (Gesetzgebung) und Exekutive die dritte oder rechtsprechende Gewalt." (Wikipedia)

"Der ISUV, der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht  beklagt mangelnde Transparenz in Scheidungfällen. “Unsere Forderung nach mehr Transparenz in der Justiz, insbesondere in familienrechtlichen Verfahren bedeutet, dass Versäumnisse, Nachässigkeiten, Verfahrensfehler zugegeben und aufgedeckt werden sowie die Möglichkeit der Abhilfe geschaffen wird. Dies ist gegenwärtig nicht selbstverständlich. Es gibt Justizopfer, auch wenn die Justiz dies bestreitet.”, stellt Josef Linser, der Bundesvorsitzende des ISUV fest. Wie man im Rahmen einer Scheidung zum Justizopfer werden kann, stellt der Verband auf seiner Internetseite dar." (Wochenendvater)

Staatsanwaltschaft[]

"Anders als Richter sind die Staatsanwälte in Deutschland weisungsgebunden. Das führt dazu, dass Fälle politischer Korruption möglicherweise nicht mit der gebotenen Konsequenz verfolgt werden. Letztlich untergräbt dies die Legitimität des politischen Prozesses und führt zu einem Vertrauensverlust gegenüber der Justiz." (transparency)

"In der Folge der Revolution von 1848 führte die Ministerialbürokratie in Deutschland Ideen aus der französischen Revolution ein, z. B. die Unabhängigkeit der Justiz und die Rolle eines Staatsanwalts. Dies geschah aber nur zum Schein, d. h. als Farce, da Staatsanwälte ein „Organ der Staatsregierung“ wurden und Justizminister die Beförderungen von Richtern beeinflussen oder gar entscheiden konnten. Somit diente die Justiz dem Machterhalt der Regierung. Im Wesentlichen ist diese Abhängigkeit der Justiz bis heute erhalten geblieben, d. h. die Justiz steht nicht im Einklang mit der Verfassung bzw. dem Grundgesetz." (Antragsportal Piratenpartei 2012.2)

Öffentlichkeit[]

Ursprünglich wurde der Begriff "Öffentlichkeit" nur im Sinne der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen o.ä. gebraucht. Dann folgte der Begriff "in der deutschen Sprache ab dem späten 17. Jahrhundert für eine erst literatur- sowie kunstkritische, dann ab Mitte des 18. Jahrhunderts durch die Aufklärung zunehmend politisch-sozial werdende Öffentlichkeit gebräuchlich [...] die v.a. in den Theatern, Salons und Kaffeehäusern o.ä. der europäischen Städte entstand, in denen sich das Bildungsbürgertum traf, als eine die staatliche Autorität legitimierende und kritisierende Sphäre ("bürgerliche Öffentlichkeit"). Man unterschied ab dem 17. Jh. zwischen „vermachteter“, d.h. staatlich-verwaltungstechnischer Öffentlichkeit und eben jener, der nicht-staatlichen, Öffentlichkeit, die später (im 20. Jh.) unter dem Begriff der Zivilgesellschaft als eine „nicht-vermachtete“ (Gegen-) Öffentlichkeit (Jürgen Habermas) bezeichnet wurde." (Wikipedia)

"Die Öffentlichkeit fällt fatalerweise mit dem Terror der Intimität, der Enthüllung und der Entblößung zusammen. Die Kombination von Gericht und Medien ist inhuman. Vielleicht wäre mehr Gerechtigkeit, mehr Wahrheit möglich, wo weniger Zwang zur Transparenz herrschte. Eine kommunikative Gesellschaft, die sich selbst transparent ist, ist ein Ideal der Aufklärung. Sie manifestiert sich aber heute als eine Gesellschaft totaler Kontrolle, des Verdächtigens, des Misstrauens und der Entblößung. Die totale Transparenz ist Gewalt." ("Nur eine Maschine ist transparent" Byung-Chul Han brandeins)

Links[]

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