Die Verwaltungstransparenz lässt sich grob in vier Stufen einteilen, die dienlich sein könnten, um grundlegende Stufen für die verschiedenen Bereiche zu definieren, wo Transparenz angebracht ist.
- Stufe: Verwaltung stellt ausgewählte, allgemeine Information zur Verfügung
- Stufe: Verwaltung gewährleistet Einblicke in Verwaltungsvorgänge, soweit sie den jeweiligen Bürger persönlich betreffen
- Stufe: Verwaltung steht mit all ihren Vorgängen für alle Einblicke offen, eine persönliche Betroffenheit muss bei der Anfrage nicht nachgewiesen werden (siehe Öffentlichkeitsprinzip)
- Stufe: Verwaltung unterstützt den jeweiligen Bürger aktiv bei seinem Bedürfnis nach Verwaltungstransparenz und vermittelt ihm hierfür ggf. die erforderlichen Hintergrundinformationen und Fähigkeiten des Verstehens.